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Der Nutzen für Ihr Unternehmen


Nach § 3, Nr. 34 des EstG werden Maßnahmen im Rahmen der
​Betrieblichen Gesundheitsförderung im Unternehmen gefördert.
Steuer- und sozialabgabenfrei sind vor allem Maßnahmen, wie sie im Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen definiert sind, beispielsweise
​
- Bewegungsprogramme
- Ernährungsberatung
- Suchtprävention
- Stressmanagement
​
Ihr Steuerberater kann Sie hierzu umfassend informieren.
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Gewinn für Arbeitgeber

  • Effektive Erfüllung des Arbeitsschutzgesetzes
  • Steigerung des Arbeitsfähigkeitsindex durch ergonomische Massnahmen
  • Höhere Motivation, Produktivität und Leistungsbereitschaft (siehe IGA Report 21)
  • Effiziente Ausnutzung der Arbeitsmittel und Ressourcen durch richtigen Umgang mit diesen
  • Höhere Kundenzufriedenheit durch Optimierung der Arbeitsabläufe 
  • Imagegewinn als Arbeitgeber durch Definition der Gesundheit als Unternehmenswert
  • Reduzierte Fluktuation durch stärkere Bindung qualifizierter Mitarbeiter und Fachkräfte 
  • Stärkung und Förderung älterer Mitarbeiter (Demographischer Wandel)

Gewinn für Arbeitnehmer

  • Weniger Arbeitsbelastung und Schmerzen
  • Besseres Betriebsklima durch gemeinsame Erfahrung
  • Mehr Motivation zur eigenen Gesundsvorsorge
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Gesundheitskompetenz wirkt sich nachhaltig auf das Verhalten in Betrieb, Freizeit und Zuhause aus
  • Längere Erhaltung der eigenen Gesundheit und Leistungsfähigkeit
  • Erfahrung von Wertschätzung
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